

Regeln für Seitenbetreiber im LKB
1. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Netzwerk setzt qualitative Mindestanforderungen der Seite voraus, und erfolgt individuell nach Antragstellung. Der Seitenbetreiber erhält einen HTML-Bannercode, welchen er auf seiner Seite einbinden muß. Für den Seitenbetreiber fällt kein weiterer Arbeitsaufwand an. Jede Seite kann die Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt beenden.
2. Informationsaustausch
Alle Angelegenheiten von größerer Wichtigkeit, werden allen Mitgliedern des Bannernetzwerkes regelmäßig mitgeteilt. Das Netzwerk ist für neue Ideen offen und lebt von den Anregungen seiner Teilnehmer.
3. Zustimmung zu Werbeaufträgen
Eingeworbene Banner werden allen Mitgliedern vorab zur Kenntnis zugestellt und in aller Regel am nächsten Tag bzw. 24 Stunden später online gestellt. Die Dauer hängt auch ein wenig von der Kritikwürdigkeit der Inhalte ab. Bei völlig unproblematischen Inhalten läuft die Scharfschaltung relativ schnell, während bei problematischen Inhalten mindestens 24 Stunden Zeit zur Reaktion gegeben wird. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit seine Seite aus der Kampagne herausnehmen zu lassen. Schweigen wird generell als Zustimmung gewertet. Es ist jedoch auch später noch jederzeit möglich aus der Kampagne auszusteigen. Insofern bietet das LKB viel weitgehendere Einflußmöglichkeiten der Seitenbetreiber als die großen Vermarkter wie GoogleAds, wo der Einfluß auf die Bannerinhalte relativ beschränkt ist.
4. Abrechnung
Die Abrechnung wird monatlich zum Ende jedes Monats vorgenommen, sobald eine Mindestsumme von 50,- Euro für den Seitenbetreiber erzielt wurde. Die Bannerverkaufspreise können auf dieser Internetseite eingesehen werden. Dabei werden alle in dem entsprechenden Monat auslaufenden Kampagnen erfaßt. Laufende Kampagnen können nicht ausbezahlt werden, da deren Aufteilung auf die einzelnen Seiten noch unklar ist. Hierzu erhält jede teilnehmende Seite eine schriftliche Abrechnung mit genauer Aufschlüsselung der entsprechenden abgerechneten Kampagnen. Von den Einnahmen gehen 80% an die Seitenbetreiber, was einen sehr hohen Wert darstellt, und nur 20% an den BMV für Anwerbung, Beratung, Bannersoftware und Abwicklung. Zahlungsverweigerer werden auf Kosten des BMV einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens bearbeitet (Nachweise können gerne angefordert werden). Bei Nichteinbringbarkeit der Summe, wird der Zahlbetrag nachträglich wieder verrechnet.
5. Juristisches Risiko
Der BMV versucht das juristische Risiko so weit wie möglich zu minimieren, kann jedoch die einzelnen Teilnehmer nicht pauschal für Verfehlungen der Kunden freistellen. Durch die gemeinsame Haftung sind alle Teilnehmer mit aufgefordert erkannte eventuelle rechtliche Probleme umgehend zu melden, um diese überprüfen bzw. ausschließen zu können.
Berlin, Gültig seit dem 1.07.2010